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EuGH-Urteil zur LKW-Maut

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EuGH-Urteil zur LKW-Maut

Im Vorabentscheidungsverfahren zur Erstattung der deutschen LKW-Maut hat die erste Kammer des EuGH in dem von unserer Kanzlei geführten Musterverfahren am 28.10.2020 sein Urteil (C-321/19) verkündet. Der EuGH schloss sich in seiner Entscheidung weitgehend dem Schlussantrag von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sowie den bereits im Vorabentscheidungsbeschluss des OVG Münster enthaltenen Bedenken an. In seinem Urteil stellt der EuGH somit u.a. fest, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der im Wegekostengutachten 2007 enthaltenen Mauthöheberechnung die Vorgaben der Wegekostenrichtlinie in der Fassung aus 2006 nicht eingehalten hat. Das gilt insbesondere für die in den Mautsatz eingerechneten Kosten der Verkehrspolizei, die als in die Verantwortung des Staates fallende Tätigkeit, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt, nicht hätten berücksichtigt werden dürfen.

    Für das Musterverfahren zur Erstattung der Maut ist dies zwar ein Meilenstein, das weitere Verfahren vor dem OVG Münster bleibt jedoch abzuwarten.

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